FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Glossar
Krankenhausreform
Die bundesweite Krankenhausreform ist eine tiefgreifende Umgestaltung des deutschen Gesundheitssystems, die darauf abzielt, die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern und effizienter zu gestalten. Kern der Reform ist die Konzentration der stationären Leistungen auf weniger, dafür besser ausgestattete Krankenhäuser. Dazu werden Krankenhäuser künftig bundesweit einheitlich in sogenannte Versorgungsstufen (Level) eingeteilt, je nachdem, welche Leistungen sie anbieten. Ziel ist es, eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen, die Versorgung auch in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten und Bürokratie abzubauen.
Für viele Krankenhäuser bedeutet die Reform gravierende Veränderungen. Kleine Häuser, die die neuen Struktur- und Qualitätsvorgaben nicht erfüllen können, verlieren ihren Status als vollwertige Kliniken. Stattdessen werden sie entweder geschlossen oder zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SVE) umgewandelt, die ambulante und kurzzeitstationäre Angebote kombinieren. Insgesamt führt die Reform zu einer stärkeren Spezialisierung der großen Krankenhäuser und einer Neuausrichtung der kleinen Standorte.
Notfallstufe 1
Notfallstufe 1 kennzeichnet Krankenhäuser, die eine grundlegende Notfallversorgung anbieten und damit die erste Anlaufstelle bei medizinischen Notfällen sind. Diese Einrichtungen müssen eine Basisversorgung sicherstellen: Die Klinik muss rund um die Uhr die Versorgung von Notfallpatienten gewährleisten können, einschließlich der Verfügbarkeit wichtiger Fachrichtungen wie Innere Medizin und Chirurgie. Außerdem müssen eine Intensivstation sowie Möglichkeiten für bildgebende Diagnostik (wie CT) jederzeit bereitstehen.
Krankenhäuser der Notfallstufe 1 behandeln in erster Linie weniger komplexe Notfälle und versorgen Patientinnen und Patienten wohnortnah. Schwerwiegendere oder spezialisierte Fälle werden von dort aus in höherstufige Krankenhäuser (Notfallstufe 2 oder 3) weiterverlegt. Damit übernehmen sie eine wichtige Brückenfunktion innerhalb der Notfallversorgung.
Für die Kliniken bedeutet eine Einstufung in Notfallstufe 1, dass sie weiterhin ein wichtiger Teil der Notfallversorgung bleiben, jedoch mit klar definiertem Leistungsumfang und begrenzter Spezialisierung.
Notfallstufe 2
Notfallstufe 2 beschreibt eine Einstufung für Krankenhäuser, die eine erweiterte Notfallversorgung sicherstellen. Ein Krankenhaus der Notfallstufe 2 muss bestimmte Strukturvorgaben erfüllen: Ergänzend zu den Anforderungen an die Basisnotversorgung (siehe Notfallstufe 1) müssen weitere Fachabteilungen verpflichtend vorgehalten werden. Zudem wird eine größere Intensivkapazität gefordert und es gelten auch hinsichtlich der medizinisch-technischen und personellen Vorgaben höhere Anforderungen. Strukturen und Prozesse müssen an die erweiterte Notfallversorgung angepasst sein.
Ziel dieser Stufung ist es, sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen schnell und kompetent behandelt werden können, ohne sie sofort in ein spezialisiertes Zentrum der höchsten Stufe (Notfallstufe 3) verlegen zu müssen. Krankenhäuser mit Notfallstufe 2 sind vor allem für komplexere Notfälle zuständig, decken aber nicht das volle Spektrum eines Maximalversorgers ab.
Für Kliniken bedeutet die Einstufung in eine bestimmte Notfallstufe eine wichtige Grundlage: Nur wer die Anforderungen erfüllt, kann künftig an der Akut- und Notfallversorgung teilnehmen und entsprechende Leistungen abrechnen.
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (SVE)
Eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (SVE) ist eine moderne Form der medizinischen Grundversorgung, die verschiedene Gesundheitsbereiche an einem Standort bündelt. Dabei werden ambulante, stationäre und pflegerische Leistungen eng miteinander verknüpft, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Besonders kleinere Kliniken profitieren davon, indem sie trotz geringer stationärer Auslastung erhalten bleiben können. In einer SVE arbeiten unterschiedliche Berufsgruppen wie Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten interdisziplinär zusammen.
Dadurch entstehen flexiblere Angebote, etwa für kurzzeitige stationäre Aufenthalte oder ambulante Operationen, bei gleichzeitig stärkerer Einbindung von Arztpraxen und Pflegediensten. Ziel ist es, die Versorgungseffizienz zu verbessern, Notaufnahmen zu entlasten und die Lebensqualität der Patienten durch schnelle Rückkehr in ihr gewohntes Umfeld zu steigern.
Low Care-Bereich
Ein Low Care-Bereich bezeichnet Stationen oder Versorgungsformen in Krankenhäusern, die auf die Behandlung von Patienten mit geringem medizinischen Versorgungsaufwand ausgelegt sind. Diese Patienten sind zwar nicht gesund genug, um direkt nach Hause entlassen zu werden, benötigen aber keine hochintensive medizinische Überwachung oder spezialisierte Krankenhausbehandlungen mehr.
Low Care-Bereiche versorgen Patienten, die nach Operationen oder akuten Behandlungen zwar noch pflegebedürftig, aber nicht mehr medizinisch intensiv betreuungsbedürftig sind – etwa ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen, die auf Reha oder Pflegeplätze warten. Sie entlasten Akutstationen, ermöglichen eine kosteneffiziente Übergangsversorgung und stärken die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der Krankenhausreform.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der verschiedene Fachärzte – zum Beispiel Allgemeinmediziner, Internisten, Orthopäden oder Gynäkologen – gemeinsam unter einem Dach ambulante Behandlungen anbieten.
MVZs ermöglichen eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung und bieten Patienten den Vorteil, verschiedene medizinische Leistungen an einem Ort in Anspruch nehmen zu können. Sie werden häufig von Krankenhäusern oder kommunalen Trägern betrieben und sind ein wichtiger Bestandteil moderner Gesundheitszentren – wie auch an den Standorten Ehingen, Blaubeuren und Langenau.
Ehingen
Was kostet der Neubau und wie wird das finanziert?
Der Neubau des Alb-Donau Klinikums am Standort Ehingen kostet insgesamt rund 370 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 281 Millionen Euro auf den Klinikneubau und 89 Millionen Euro auf das neue Versorgungszentrum mit Parkhaus und Rechenzentrum.
Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg: Der Alb-Donau-Kreis rechnet derzeit (Mai 2025) mit einem Landeszuschuss von rund 222,7 Millionen Euro.
Der verbleibende Eigenanteil von etwa 147,5 Millionen Euro muss vom Landkreis Alb-Donau und der Krankenhaus GmbH getragen werden. Da dieser Eigenanteil voraussichtlich nur über Kredite finanziert werden kann, ergibt sich daraus eine jährliche Belastung von etwa 8 bis 10 Millionen Euro, abhängig von Zinssatz und Abschreibungsdauer. Für den Kreishaushalt bedeutet das ein Kreisumlageaufkommen von ca. zwei bis drei Prozentpunkten, das durch die Städte und Gemeinden des Landkreises aufgebracht werden muss.
Warum entsteht der Neubau in mehreren Bauabschnitten?
Der Bau der Klinik wird in zwei Bauabschnitte aufgeteilt, weil zunächst das Baufeld frei werden muss. Aus diesem Grund müssen die Gebäude, die derzeit noch auf dem späteren Baufeld stehen (Parkhaus, Hochhaus und Küche) zunächst ersetzt werden. Sobald dies der Fall ist, können die drei Gebäude abgerissen werden und der eigentliche Klinikneubau kann beginnen.
Der Neubau des Klinikums Ehingen wird in mehreren Bauabschnitten realisiert, um den laufenden Klinikbetrieb während der gesamten Bauzeit weitgehend aufrechtzuerhalten und die medizinische Versorgung nicht zu unterbrechen.
Darüber hinaus ermöglicht die abschnittsweise Umsetzung eine bessere organisatorische und finanzielle Steuerung eines Projekts dieser Größenordnung. So kann zunächst das Versorgungszentrum mit Parkhaus und Rechenzentrum ab 2025 errichtet werden, bevor der eigentliche Klinikneubau 2029 beginnt. Die Fertigstellung ist für 2032 geplant.
Wird es ausreichend Parkplätze geben und wo werden diese (auch während der Bauzeit) sein, wenn das Parkhaus wegfällt.
Während der Bauzeit kann das spätere Mitarbeiterparkhaus auch von der Bevölkerung genutzt werden. Nach Fertigstellung des Neubaus wird es eine Tiefgarage geben, über die die Besucher direkt ins Klinik zu kommen.
Langenau
Warum kann das Krankenhaus in Langenau nicht einfach so bleiben, wie es ist?
Die Krankenhausreform von 2024 bringt umfassende Veränderungen im Gesundheitswesen mit sich. Krankenhäuser müssen künftig strenge Qualitäts- und Strukturvorgaben einhalten sowie bestimmte Mindestmengen bei Behandlungen erreichen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Patientensicherheit zu erhöhen und die Effizienz der Versorgung zu verbessern.
Langenau erfüllt die neuen Vorgaben für den Betrieb eines vollwertigen Regelkrankenhauses nicht. Würde man am bisherigen Konzept festhalten, wäre die medizinische Versorgung gefährdet, weil das Krankenhaus keine Fördergelder mehr erhalten würde und in seiner Existenz bedroht wäre. Daher wird der Standort gezielt weiterentwickelt: Künftig soll Langenau als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung eine hochwertige medizinische Grundversorgung bieten. Diese neue Struktur verbindet ambulante und stationäre Angebote sinnvoll, sichert den Standort langfristig und fügt sich in die Gesamtstrategie des Alb-Donau Klinikums ein.
Wird es wegen der Veränderungen in Langenau Kündigungen geben?
Nein, es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Alle Mitarbeitenden am Standort Langenau erhalten ein Angebot zur Weiterbeschäftigung. Einige können weiterhin direkt in Langenau arbeiten, insbesondere im geplanten neuen Versorgungsbereich mit Low-Care-Betten oder im erweiterten Bereich der ambulanten Operationen. Für andere werden individuelle Lösungen an den weiteren Standorten des Alb-Donau Klinikums oder in anderen Unternehmensbereichen gesucht.
Da sich die genaue Aufgabenverteilung und die Struktur erst mit der Umsetzung der Krankenhausreform konkretisieren, können aktuell noch keine endgültigen Aussagen darüber getroffen werden, wer wo arbeiten wird. Wichtig ist jedoch: Jede Veränderung wird in enger Abstimmung mit den betroffenen Mitarbeitenden gestaltet, und das Ziel ist es, für alle eine passende Perspektive innerhalb des Unternehmens zu schaffen.
Gibt es in Langenau weiterhin eine Notfallversorgung?
Die Notfallversorgung in Langenau bleibt auch künftig gesichert – allerdings in veränderter Form. Auch wenn es in Langenau nach der Umstrukturierung keine klassische Notaufnahme mit 24-Stunden-Betrieb mehr geben wird, ist weiterhin eine verlässliche Versorgung für Notfälle sichergestellt:
- Während der Sprechzeiten übernehmen die niedergelassenen Ärzte des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sowie weitere Arztpraxen in Langenau die hausärztliche Notfallversorgung. Hier können kleinere internistische und chirurgische Notfälle schnell und wohnortnah behandelt werden. Chirurgische Notfallbehandlungen werden weiterhin von den erfahrenen Chirurgen Dr. med. Prantner und Dr. med. Kölle angeboten, die bereits heute die ambulante unfallchirurgische Versorgung gewährleisten.
- Darüber hinaus bleibt die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) in Langenau vollständig erhalten. Im Ernstfall ist dadurch auch weiterhin eine schnelle notärztliche Hilfe und der Transport in umliegende Kliniken sichergestellt. Für schwere oder komplexe Notfälle, die eine stationäre Versorgung rund um die Uhr erfordern, stehen die nahegelegenen Kliniken in Ulm (Uniklinik und Bundeswehrkrankenhaus), Günzburg und Heidenheim zur Verfügung. Diese sind innerhalb von etwa 20 bis 30 Minuten erreichbar und gewährleisten eine umfassende medizinische Versorgung.
Was wird es danach vor Ort nicht mehr geben?
Die spezialisierte stationäre Versorgung von Rheumapatienten und im Bereich der Schmerztherapie und Altersmedizin wird voraussichtlich ab dem Jahresanfang 2027 wegfallen. Auch die IMC-Betten (Überwachungsbetten für Patienten mit besonderem Pflegebedarf), das Labor und die Röntgenabteilung mit Computertomografie, die bisher rund um die Uhr verfügbar waren, fallen weg.